
Die monatlichen Beiträge werden prozentual von mindestens 840 Euro (beitragspflichtige Mindesteinnahme) bis höchstens 3.675 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) berechnet:
| Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2009 |
Paritätisch finanziert: Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
vom Arbeitnehmer alleine finanziert |
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| Allgemeiner Beitragssatz |
14,6 | 0,9 | 15,5 |
| Ermäßigter Beitragssatz (für Versicherte ohne Krankengeldanspruch, z. B. Beamtenbezüge) |
14,0 | 0,9 |
14,9 |
Kommt eine Krankenkasse mit dem überwiesenen Geld nicht aus, darf sie einen Zuschlag erheben. Dessen Höhe ist aber begrenzt: Die Kasse darf höchstens ein Prozent Ihres Bruttoeinkommens von Ihnen verlangen. Danach kann der Versicherte aber die Kasse wechseln.