Beitragsbemessungsgrenze |
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Die Beitragsbemessungsgrenzen sind die Einkommensgrenzen, die für die Berechnung der Höchstbeiträge in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung maßgeblich sind. Sie werden in der Regel jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres angepasst. Derzeit gelten für die alten bzw. neuen Bundesländer aufgrund der unterschiedlichen Einkommensstrukturen teilweise noch unterschiedliche Beträge.
Stand 1.1.2003
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
monatlich 5100 EUR (West) und 4250 EUR (Ost)
Gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung
einheitlich 3450 EUR im Monat
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