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Besoldung
Das Bundesministerium des Innern hat das Gesetzgebungsverfahren zur inhalts- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses (1 : 1) für die Beamtinnen und Beamten eingeleitet. Der Referentenentwurf des Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetzes 2003 / 2004  sieht eine inhalts- und wirkungsgleiche Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 9. Januar 2003 für die Beamten, Richter und Soldaten sowie Versorgungsempfänger vor. Die im Tarifbereich vereinbarten Entlastungsmaßnahmen werden durch Verschiebung der Erhöhungszeitpunkte um jeweils drei Monate übertragen.
Im Einzelnen: Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um insgesamt 4,4 % in drei Stufen:
  • um 2,4 Prozent ab 1. April 2003 (Tarif: 1. Jan.), für BesGr. A 2 bis A 11; ab 1. Juli 2003 (Tarif: 1. April) für übrige BesGr. (mit Ausn. B 11)
  • um 1 Prozent ab 1. April 2004 (Tarif: 1. Jan.)
  • um 1 Prozent ab 1. August 2004 (Tarif: 1. Mai)
    Die Einmalzahlungen für Beamte sollen genauso hoch sein wie im Tarifbereich
  • in 2003 in Höhe von 7,5 Prozent der Dienstbezüge für Dezember 2002, maximal 185 EUR,
  • in 2004 in Höhe von 50 EUR.
    Die Übernahme der Anpassungen Ost in zwei Schritten (wie im Tarifbereich)
  • ab 1. Januar 2003 auf 91 Prozent
  • ab 1. Januar 2004 auf 92,5 Prozent
    sowie Festschreibung, die weitere Angleichung des Bemessungssatzes Ost bis spätestens Ende 2007 bzw. 2009 abzuschließen.
    Umsetzung der "Nullrunde" für die Mitglieder der Bundesregierung sowie für Staatssekretäre des Bundes für das Jahr 2003.
    Die Entscheidung des Gesetzgebers wird im Spätsommer 2003 erwartet. Über die Bezügeanpassung entscheiden Bundestag und Bundesrat. Die parlamentarische Beratung des zustimmungspflichtigen Gesetzes wird voraussichtlich im Juli bzw. September erfolgen. Die Beratungen des Bundesrates sind für den 20. Juni (1. Durchgang) und September 2003 (2. Durchgang) vorgesehen. Die Entscheidung der Bundesregierung über den Gesetzentwurf wird für den 14. Mai 2003 angestrebt. Zuvor werden die Gewerkschaften beteiligt werden.
    Rückwirkende Zahlungen bzw. Vorgriffszahlungen unter Vorbehalt.
    Bei einer Entscheidung des Gesetzgebers im September 2003 werden den Beamtinnen und Beamten keine Nachteile entstehen. Die Bezüge werden rückwirkend nachgezahlt werden. Im Übrigen kann jeder Dienstherr auf die Anpassungen bereits Abschläge unter ausdrücklichem Vorbehalt der Entscheidung des Gesetzgebers zahlen.
    Öffnungsklauseld im Besoldungsrecht Das Bundesministerium des Innern hat den Entwurf der Stellungnahme der Bundesregierung zur Öffnung der Beamtenbesoldung in die Abstimmung gegeben (Gesetzesantrag des Bundesrates vom 14. März 2003 BRat-Drs. 819/02 - Beschluss) >>>weiter
    Link-TIPP zum Thema Vergütungs- und Lohntabellen für die Arbeitnehmer des Bundes in den Tarifgebieten West und Ost ab 1. Januar 2003 >>>weiter...
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