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Öffnungsklauseln bei Besoldung
Das Bundesministerium des Innern hat den Entwurf der Stellungnahme der Bundesregierung zur Öffnung der Beamtenbesoldung in die Abstimmung gegeben (Gesetzesantrag des Bundesrates vom 14. März 2003 BRat-Drs. 819/02 - Beschluss). Nach dem Entwurf der Stellungnahme ist die Bundesregierung bereit, die vom Bundesrat vorgeschlagene Öffnung der bisher bundeseinheitlichen Bezahlungsregelungen bei der jährlichen Sonderzuwendung und beim Urlaubsgeld aufzugreifen. Gegenwärtig ist die Sonderzuwendung bundeseinheitlich festgelegt und beträgt von 86,3 Prozent eines Monatsgehalts (Ost 64,7 Prozent); sie wird jährlich abgebaut und beträgt bei Übernahme der Anpassungen in 2003 84,3 Prozent (Ost 63,2 Prozent) und in 2004 82,6 Prozent (Ost 62 Prozent). Für das Urlaubsgeld sind bundeseinheitlich Festbeträge bestimmt (rd. 332 EUR in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen; im übrigen rd. 256 EUR.)
Nach dem Gesetzesantrag des Bundesrates vom 14. März 2003 sollen künftig allein die Länder diese Leistungen für ihren Bereich abweichend regeln dürfen. Die eigenverantwortlichen Handlungsoptionen und Gestaltungsspielräume sollen gleichermaßen auch dem Bund für seine Beschäftigten ermöglicht werden. Deshalb wird vorgeschlagen, den Bund in die Öffnung einzubeziehen. Damit wird die Regelungskompetenz für die jährlichen Sonderzahlungen (Sonderzuwendung und Urlaubsgeld) auf Bund und Länder jeweils für ihren Bereich übertragen. Weitere Festlegungen, insbesondere zur Höhe der künftigen Sonderzahlungen, werden nicht getroffen. Solange Bund und Länder von den neuen Handlungs- und Gestaltungsoptionen keinen Gebrauch machen, gilt das bisherige Recht bei jährlicher Sonderzuwendung und Urlaubsgeld subsidiär unverändert weiter. Durch die Begrenzung der Öffnung auf die jährlichen Sonderzahlungen ist sichergestellt, dass im Kernbereich der Besoldung einheitliche Grundstrukturen erhalten bleiben.
Die Entscheidung der Bundesregierung über die Stellungnahme wird - wie beim Gesetzentwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes - für den 14. Mai 2003 angestrebt. Zuvor werden die Gewerkschaften beteiligt werden.
Gesetzgeber entscheidet (Bundestag und Bundesrat)
Über die Öffnung der Beamtenbesoldung bei den Sonderzahlungen entscheiden letztlich die gesetzgebenden Körperschaften. Der Gesetzesantrag des Bundesrates wird zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung dem Bundestag Ende Mai zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
Link-TIPP zum Thema Vergütungs- und Lohntabellen für die Arbeitnehmer des Bundes in den Tarifgebieten West und Ost ab 1. Januar 2003 >>>weiter...
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