Laufbahnrecht |
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Das Laufbahnrecht ist in den für Beamtinnen und Beamten geltenden Gesetzen und Rechtsverordnungen von Bund und Länder geregelt. Die allgemeinen Laufbahnvorschriften sind in den jeweiligen Laufbahnverordnungen des Bundes und der Länder geregelt. Die Vorschriften wenden sich an den Personenkreis, der sich für eine Einstellung als Beamtin oder Beamter interessiert, an die Personal verwaltenden Behörden und an die Beschäftigten, die sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden. Sie enthalten Vorschriften zur Einstellung, zur Ausbildung, zu verschiedenen Prüfungen und zum beruflichen Werdegang der Beamtinnen und Beamten. Die Detailregelungen zu den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sind für verschiedene Fachrichtungen und Laufbahngruppen erlassen: einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst und höherer Dienst. Für den Lehrerberuf, für die Beamten in der Finanzverwaltung und dem Polizeivollzugsdienst, für die Berufe der Rechtspflegerin und des Rechtspflegers und der Richterin und des Richters gibt es besondere Vorschriften. Auch mit der Befähigung zum Richteramt erwirbt die Bewerberin oder der Bewerber zugleich die Befähigung für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes. Für das Tarifpersonal gelten die Tarifverträge.
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